Mobbing durch Vermieter – Wenn das Zuhause zur Belastung wird

Ein Zuhause sollte ein Ort der Sicherheit und Ruhe sein. Doch manchmal wird genau dieser Rückzugsort durch Mobbing des Vermieters zur Quelle von Stress und Angst. Aber was bedeutet „Mobbing durch den Vermieter“ eigentlich – und was kann man dagegen tun?

Was ist Mobbing durch den Vermieter?

Mobbing durch Vermieter beschreibt gezielte, systematische Schikanen gegenüber Mietern, um sie unter Druck zu setzen oder sie sogar aus der Wohnung zu drängen. Typische Beispiele sind:

  • Ständige unbegründete Abmahnungen

  • Unangekündigte Kontrollbesuche

  • Verweigerung notwendiger Reparaturen

  • Verbreitung falscher Behauptungen über den Mieter

  • Einschüchterungen oder Drohungen

  • Bewusste Störung des Wohnfriedens

In vielen Fällen steht hinter dem Mobbing das Ziel, den Mieter „herauszuekeln“, etwa um später eine lukrativere Neuvermietung durchzusetzen.

Ist Mobbing durch Vermieter strafbar?

Einzelne Handlungen des Vermieters können durchaus strafbar oder zivilrechtlich angreifbar sein, etwa:

  • Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) – wenn der Vermieter die Wohnung unbefugt betritt.

  • Nötigung (§ 240 StGB) – wenn Druck oder Drohungen eingesetzt werden.

  • Verletzung der Privatsphäre – etwa durch Überwachung oder Belästigung.

Außerdem verletzt Mobbing oft die vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme aus dem Mietvertrag (§ 241 BGB) und kann Schadenersatzansprüche auslösen.

Was können Betroffene tun?

  • Dokumentieren: Halten Sie alle Vorfälle schriftlich fest, am besten mit Datum, Uhrzeit und Zeugen.

  • Kommunikation schriftlich führen: Verzichten Sie auf mündliche Absprachen. Schriftliche Kommunikation bietet im Streitfall Beweise.

  • Rechtsberatung einholen: Fachanwälte für Mietrecht oder Mietervereine können konkret helfen und prüfen, ob z.B. Mietminderung oder Klage möglich ist.

  • Polizei einschalten: Bei Straftaten wie Bedrohung oder Hausfriedensbruch sollten Betroffene sofort Anzeige erstatten.

  • Unterlassung verlangen: Bei andauernder Belästigung kann eine Unterlassungsklage erhoben werden.

Fazit

Mobbing durch den Vermieter ist kein Kavaliersdelikt. Niemand muss sich schikanieren lassen! Wer betroffen ist, sollte frühzeitig Beweise sammeln und rechtliche Schritte prüfen. Unterstützung durch Mietervereine, Anwälte oder Beratungsstellen kann helfen, sich erfolgreich zur Wehr zu setzen.


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