Belästigungen durch Telefonanrufe: Ein wachsendes Problem

In Zeiten ständiger Erreichbarkeit wird das Telefon oft zur Last: Immer häufiger berichten Menschen von belästigenden Anrufen. Ob aggressive Werbeanrufe, Umfragen oder gar Betrugsversuche – unerwünschte Telefonate können nicht nur nervig, sondern auch gefährlich sein.

Typische Formen solcher Belästigungen sind:

  • Werbeanrufe ohne Einwilligung: Trotz gesetzlicher Regelungen rufen Firmen häufig ohne vorherige Zustimmung an.

  • Ping-Anrufe: Kurzes Anläuten mit der Hoffnung, dass zurückgerufen wird – oft zu teuren Sondernummern.

  • Betrugsanrufe: Kriminelle geben sich als Behördenmitarbeiter oder Techniker aus, um persönliche Daten oder Geld zu ergaunern.

  • Ständige Belästigung durch Umfragen: Auch Meinungsforschungsinstitute rufen teilweise mehrfach täglich an.

Was kann man dagegen tun?

  • Die eigene Nummer möglichst sparsam weitergeben.

  • Unbekannte Nummern nicht sofort zurückrufen.

  • Unerwünschte Nummern blockieren oder melden.

  • Sich in die „Robinsonliste“ eintragen lassen, um Werbeanrufe zu reduzieren.

  • Belästigende Anrufe der Bundesnetzagentur oder der Polizei melden.

Fazit
Telefonbelästigungen sind mehr als nur ein Ärgernis – sie können ernsthafte Folgen haben. Ein bewusster Umgang mit den eigenen Daten und konsequentes Handeln bei Belästigung sind die besten Mittel, um sich zu schützen.

Belästigungen durch unerwünschte Telefonanrufe – sei es durch aggressive Werbung, betrügerische Absichten oder wiederholte Störungen – stellen für viele Menschen in Deutschland ein ernsthaftes Problem dar. Solche Anrufe sind nicht nur lästig, sondern oft auch rechtswidrig.​

Was sind unerwünschte Telefonanrufe?

Unerwünschte Telefonanrufe umfassen verschiedene Formen:​

Unerlaubte Werbeanrufe: Anrufe zu Werbezwecken ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Angerufenen sind rechtswidrig. ​

Telefonterror: Systematisches Belästigen durch wiederholte Anrufe, oft mit dem Ziel der Einschüchterung oder Belästigung. ​

Betrügerische Anrufe: Anrufe, bei denen versucht wird, persönliche Daten zu erlangen oder Verträge unterzuschieben.​

Rechtliche Grundlagen

In Deutschland ist unerlaubte Telefonwerbung gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten. Die Bundesnetzagentur kann bei Verstößen Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängen. ​

So können Sie sich schützen

Nicht reagieren: Legen Sie bei unerwünschten Anrufen sofort auf und geben Sie keine persönlichen Daten preis.​

Nummern blockieren: Sperren Sie die Nummern der Anrufer auf Ihrem Telefon. ​

Eintrag in Sperrlisten: Tragen Sie sich in die Robinsonliste ein, um Werbeanrufe zu reduzieren.​

Beschwerde einreichen: Melden Sie unerlaubte Anrufe der Bundesnetzagentur. ​

Wie reiche ich eine Beschwerde ein?

Die Bundesnetzagentur bietet verschiedene Wege, um Beschwerden einzureichen:​

Online-Formular: Nutzen Sie das barrierefreie Online-Formular auf der Website der Bundesnetzagentur.​
Bundesnetzagentur

Per Post oder Fax: Senden Sie das ausgefüllte Beschwerdeformular an die angegebene Adresse oder Faxnummer.​

Per E-Mail: Schicken Sie Ihre Beschwerde an rufnummernmissbrauch@bnetza.de.​

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur. ​
Unterstützung durch Verbraucherzentralen

Die Verbraucherzentralen bieten Beratung und Unterstützung bei unerwünschten Telefonanrufen an. Sie können Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. ​
Verbraucherzentrale Brandenburg
Fazit

Unerwünschte Telefonanrufe sind nicht nur störend, sondern oft auch rechtswidrig. Durch bewusstes Verhalten, Nutzung technischer Möglichkeiten und das Einreichen von Beschwerden können Sie sich effektiv schützen und zur Bekämpfung dieser Belästigungen beitragen.

Weiterführende Links:

Nach oben scrollen