Mobbing am Arbeitsplatz ist kein harmloser Konflikt, sondern kann schwere psychische und körperliche Folgen haben. Viele Betroffene fragen sich, ob Mobbing ein legitimer Kündigungsgrund ist – und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Die Antwort hängt von der konkreten Situation ab.
Was gilt rechtlich als Mobbing?
Im arbeitsrechtlichen Sinne liegt Mobbing vor, wenn Beschäftigte systematisch, über einen längeren Zeitraum und gezielt schikaniert, ausgegrenzt oder herabgewürdigt werden. Typische Beispiele sind:
- wiederholte Beleidigungen oder Demütigungen
- ungerechtfertigte Kritik oder Bloßstellung
- soziale Isolation
- Entzug von Arbeitsaufgaben
- ständige, unbegründete Abmahnungen
Ein einmaliger Streit reicht rechtlich nicht aus.
Kann Mobbing ein Kündigungsgrund sein?
1. Eigenkündigung wegen Mobbings
Grundsätzlich können Arbeitnehmer jederzeit kündigen. Problematisch wird es jedoch beim Arbeitslosengeld, da eine Sperrzeit drohen kann.
Wichtig: Wird Mobbing als wichtiger Grund anerkannt, kann eine Sperrzeit entfallen. Dafür müssen Betroffene nachweisen, dass:
- das Arbeitsverhältnis unzumutbar geworden ist
- vorher versucht wurde, das Problem intern zu klären
- gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen (z. B. ärztliches Attest)
2. Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
In schweren Fällen kann Mobbing eine außerordentliche (fristlose) Eigenkündigung rechtfertigen. Voraussetzung ist, dass:
- das Mobbing massiv ist
- keine Besserung zu erwarten war
- der Arbeitgeber trotz Kenntnis nicht eingegriffen hat
Diese Form der Kündigung ist rechtlich anspruchsvoll und sollte gut vorbereitet sein.
3. Kündigung des mobbenden Mitarbeiters
Mobbing kann auch ein Kündigungsgrund für den Täter sein – insbesondere bei:
- nachweislichem, wiederholtem Fehlverhalten
- vorherigen Abmahnungen
- Verstößen gegen arbeitsvertragliche Pflichten
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Betroffene zu schützen.
Beweise sind entscheidend
Ohne Dokumentation ist Mobbing schwer durchsetzbar. Betroffene sollten:
- ein Mobbing-Tagebuch führen
- E-Mails, Chatverläufe und Zeugenaussagen sichern
- ärztliche Atteste sammeln
Diese Nachweise sind zentral für arbeitsrechtliche Schritte.
Weitere Handlungsmöglichkeiten
- Gespräch mit Vorgesetzten oder HR
- Einschaltung des Betriebsrats
- Mediation
- Beratung durch Fachanwälte für Arbeitsrecht
Fazit
Mobbing kann ein Kündigungsgrund sein – sowohl für Betroffene als auch für die mobbende Person. Entscheidend sind Nachweise, Dauer und Schwere der Vorfälle. Wer unter Mobbing leidet, sollte frühzeitig handeln, Unterstützung suchen und seine Rechte kennen. Niemand ist verpflichtet, dauerhaft unter psychischem Druck zu arbeiten.