Ist Mobbing strafbar?

Mobbing ist ein ernstes gesellschaftliches Problem, das am Arbeitsplatz, in der Schule oder auch online auftreten kann. Viele Betroffene fragen sich: Ist Mobbing strafbar? Die Antwort ist: Ja, unter bestimmten Umständen kann Mobbing strafrechtliche Konsequenzen haben.

Was genau ist Mobbing?

Mobbing bezeichnet wiederholtes und systematisches Schikanieren, Ausgrenzen oder Demütigen einer Person über einen längeren Zeitraum hinweg. Es kann verbal, nonverbal oder durch gezielte Handlungen erfolgen. Typische Beispiele sind Beleidigungen, Verbreitung von Gerüchten, soziale Isolation oder sogar körperliche Angriffe.

Wann wird Mobbing strafrechtlich relevant?

Im deutschen Strafrecht gibt es keinen eigenen Straftatbestand „Mobbing“. Dennoch können bestimmte Handlungen, die im Rahmen von Mobbing auftreten, strafbar sein, zum Beispiel:

  • Beleidigung (§ 185 StGB) – etwa durch abwertende Äußerungen

  • Üble Nachrede (§ 186 StGB) – Verbreiten von falschen, rufschädigenden Behauptungen

  • Verleumdung (§ 187 StGB) – vorsätzliches Verbreiten von Unwahrheiten

  • Körperverletzung (§ 223 StGB) – bei physischen Angriffen

  • Nötigung (§ 240 StGB) – Zwang zu bestimmten Handlungen oder Unterlassungen

  • Nachstellung (Stalking, § 238 StGB) – bei beharrlicher Belästigung

  • Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (über das Zivilrecht)

Je nach Schwere kann Mobbing also strafrechtlich verfolgt werden. Besonders bei schweren psychischen Folgen für das Opfer (wie Depressionen oder Angststörungen) können die Täter belangt werden.

Wie können sich Betroffene wehren?

  • Strafanzeige erstatten: Wer Opfer von Mobbing wird, kann bei der Polizei Anzeige erstatten.

  • Dokumentieren: Alle Vorfälle sollten sorgfältig protokolliert werden – Zeit, Ort, Beteiligte, Art der Handlung.

  • Rechtsberatung suchen: Ein Anwalt kann klären, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind.

  • Arbeitsrechtliche Schritte: Am Arbeitsplatz kann Mobbing auch arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Täter haben, z.B. Abmahnungen oder Kündigungen.

Fazit

Mobbing ist kein Kavaliersdelikt. Auch wenn es keinen eigenen Straftatbestand „Mobbing“ gibt, können viele einzelne Handlungen strafbar sein. Betroffene sollten nicht zögern, sich Unterstützung zu holen und rechtliche Schritte zu prüfen. Jede Anzeige und jeder Widerstand helfen, Mobbing sichtbar zu machen und dagegen vorzugehen.


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