Elternverpflichtung

Wenn Sie zur Überzeugung gekommen sind, dass Ihr Kind systematisch, vorsätzlich über einen längeren Zeitraum gemobbt wird, müssen Sie etwas tun.

Mobbing erledigt sich nicht von selbst,
Mobbing geht nicht von alleine vorbei.

Wenn die Erwachsenen in der Arbeitswelt gemobbt werden, können sie sich dem durch Kündigung und Wechsel des Arbeitsplatzes entziehen. Ihr Kind kann nicht kündigen – obwohl die körperlichen Reaktion und das sich Weigern in die Schule zu gehen genau das aussagen. Es besteht Schulpflicht und zudem sind sie durch die sog. Schulbezirksverordung erst mal an eine bestimmte Schule gebunden.
 

Sie können auch nicht mehr dem Wunsch Ihres Kindes nachkommen, nichts zu unternehmen. Sie haben die moralische Pflicht zum Wohle Ihres Kindes einzugreifen, aber auch eine gesetzliche:
 

§ 1631BGB Inhalt und Grenzen der Personensorge

(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.
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(Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, Buch 4 und http://dejure.org/gesetze/BGB/1631.html et. al.)

Der Weg in die Schule zu den Lehrern beginnt ......